Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle Leistungen der OCode-Solutions GmbH, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Hinweis: Diese AGB sind ein Entwurf und wurden nicht juristisch geprüft. Vor dem Livegang durch eine anwaltlich geprüfte Fassung ersetzen, insbesondere Haftung, Gewährleistung und Nutzungsrechte.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der OCode-Solutions GmbH (im Folgenden „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern über Software-Entwicklung, Datenauswertung, Automatisierung und damit verbundene Beratungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme des Angebots zustande. Leistungsumfang, Preis und Zeitrahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Leistungsumfang und Mitwirkung
Die Auftragnehmerin erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen. Der Auftraggeber stellt die dafür erforderlichen Informationen, Daten, Systemzugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
4. Preise und Zahlung
Leistungen werden schrittweise beauftragt; Umfang und Preise werden je Projekt vereinbart und ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Laufende Leistungen wie Hosting, Wartung oder Betrieb werden gesondert ausgewiesen und abgerechnet. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Abnahme
Ergebnisse werden je Schritt übergeben. Der Auftraggeber prüft die Leistung binnen 14 Tagen und teilt Mängel schriftlich mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt der Schritt als abgenommen. Der produktive Einsatz eines Ergebnisses gilt jedenfalls als Abnahme.
6. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Ergebnissen. Allgemeines Know-how, wiederverwendbare Bausteine und Werkzeuge der Auftragnehmerin bleiben bei dieser. Rechte an eingesetzter Fremdsoftware richten sich nach deren Lizenzbedingungen.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Auftragnehmerin behebt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel aus Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, aus fehlerhaften Eingangsdaten sowie aus Ausfällen von Fremdsystemen.
8. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist außer bei Personenschäden ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftraggeber sorgt eigenständig für Datensicherungen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird dazu ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
10. Referenznennung
Die Auftragnehmerin darf den Auftraggeber nur nach ausdrücklicher Zustimmung als Referenz nennen. Ohne Zustimmung erfolgt eine Darstellung ausschließlich anonymisiert.
11. Beendigung
Der Auftraggeber kann die Zusammenarbeit nach jedem abgeschlossenen Schritt beenden. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet; die bis dahin entstandenen Ergebnisse verbleiben beim Auftraggeber.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für Wien sachlich zuständige Gericht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.